Die Wahrheit zum "Wachstumsbeschleunigungsgesetz“

9. MÄRZ 2010

Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ ist tatsächlich ein Klienteloffenbarungsgesetz, ein Umverteilungs- und Schuldenbeschleunigungsgesetz sowie ein Arbeitslosigkeitserhöhungs-gesetz. Dies begründet Hans-Hennig Adler ausführlich in seinem Schreiben vom 05.03.2010 an ver.di Oldenburg. 

Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ kann man besser als Umverteilungsbeschleuni-gungsgesetz bezeichnen. Eine Koalition von Lobbyisten hat durchgesetzt, dass Unternehmen und Groß-Erben entlastet werden und reiche Eltern besser gestellt werden als arme. Im Zusammenhang mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde auch das Kindergeld erhöht. Ja, die Kinder eines Millionärs bekommen 40 Euro mehr im Monat. Die Kinder einer Lehrerin bekommen 20 Euro mehr im Monat. Die Kinder von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern bekommen nichts.

Man kann es auch Klienteloffenbarungsgesetz nennen. Es offenbart, bei wem sich Union und FDP lieb Kind machen wollen. Sie haben es besonders eilig, Besserverdienende, Vermögende und große Unternehmen mit Steuergeschenken zu bedenken.

Mit der im Vergleich zum Kindergeld fast doppelt so hohen Entlastung beim Kinderfreibetrag werden Besserverdienende eindeutig bevorzugt. Von den Steuersenkungen für Unternehmen profitieren vor allem große Konzerne und Verkäufer von Unternehmen. Zudem werden die Unternehmen damit von nahezu allen Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die massive Körperschaftsteuersenkung durch die Unternehmenssteuerreform 2008 befreit.

Alles in allem beschleunigen die Maßnahmen nicht das Wachstum, sondern das weitere Auseinanderdriften von Arm und Reich.

Die Große Koalition hat ein giftiges Erbe hinterlassen, nämlich in Form von 13 Milliarden Euro an Steuergeschenken, die in diesem Jahr wirksam geworden sind. Das „Wachstumsbeschleuni-gungsgesetz“ verschärft die damit verbundenen Probleme für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Deshalb kann man es auch besser als Schuldenbeschleunigungsgesetz bezeichnen.

Nach der Wahl in NRW wird unweigerlich die Gegenfinanzierung auf die Tagesordnung kommen. 

Man hört, dass die steuerfreien Nacht- und Feiertagszuschläge zur Disposition stehen. Man hört und liest im Jahreswirtschaftsbericht düstere Andeutungen zur Zukunft der Krankenversicherung, die sich stark nach Kopfpauschale, das heißt nach rapider Verteuerung und Leistungsverschlechterung gerade für Geringverdiener anhören.

Die Steuerausfälle werden in die Haushalte der Länder und Kommunen tiefe Löcher schlagen. Das alles hat Folgen: weniger Investitionen, weniger Kultur, weniger Bildung, weniger Sport, weniger sozialen Ausgleich. Leider ist es so, dass Rot-Grün und Große Koalition hier schon wesentliche Vorarbeiten geleistet haben: Teilprivatisierung von gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung – auch das wurde mit Spenden belohnt – und der Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung.

Das Prinzip der direkten Besteuerung von Einkommen und Vermögen wird seit Jahren zugunsten der indirekten Besteuerung über verbrauchsabhängige Steuern zurückgefahren. So wurde den Bürgerinnen und Bürgern über die indirekte Besteuerung, über die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent, das Geld aus der Tasche gezogen. Überproportional werden aber diejenigen belastet, die Monat für Monat sehen müssen, wie sie mit ihrem Geld überhaupt auskommen.

Das Sozialstaatsprinzip besagt: Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Schauen wir uns einmal an, was das bei der FDP heißt. Diejenigen, die acht Stunden arbeiten und deren Lohn trotzdem nicht ausreicht, zahlen keine Steuern. Sie wären froh, wenn sie Steuern zahlen könnten. Auch die 10 Prozent der ärmsten Steuerpflichtigen werden überhaupt nicht entlastet. Die 10 Prozent der reichsten Steuerzahler allerdings mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 76.000 Euro dürften sich nach dem FDP-Modell über eine jährliche Steuerentlastung von 12.000 Euro freuen. 12.000 Euro Steuerentlastung, das ist Klientelpolitik pur.

Das „Wachstumsbeschleunigungs-gesetz“ kann man auch besser als Arbeitslosigkeits-erhöhungsgesetz bezeichnen, weil es diejenigen nicht ausreichend entlastet, die ihr weniges Geld ausgeben und damit zusätzliche Nachfrage schaffen würden. Es begünstigt diejenigen, die ihr überschüssiges Geld sparen können. Mit diesem Mechanismus geht Massenkaufkraft verloren, zugleich wird überschüssiges Vermögen bei wenigen gebildet, was unweigerlich zur nächsten Spekulationsblase und damit in die nächste Wirtschaftskrise führt.

Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. im Rat der Stadt Oldenburg
 

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