VERANSTALTUNGSHINWEIS für den 12. MÄRZ 2010
Informationsveranstaltung zu den Folgen aus dem Hartz-IV-Urteil in der ALSO
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Die Hartz-IV-Leistungen sind verfassungswidrig, denn sie sind "freihändig gegriffen". Im Klartext: Die Bundesregierung hat die Leistungen willkürlich festgelegt. Mit Hartz IV wurde seit fünf Jahren gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen und die
Menschenwürde Millionen Erwerbsloser verletzt.
Was folgt daraus?
1. Die Regelleistungen müssen zum 01.01.2011 neu berechnet werden.
2. Leistungen für Sonderbedarfe sind jetzt zu bewilligen. Das gilt besonders für kranke und
behinderte Menschen, Kinder und Jugendliche.
Rechtsanwalt Hans-Henning Adler, Rechtsanwältin Sabine Jorns sowie Carsten Grümbel (ALSO) informieren daher über Antrags-, Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten am
Freitag, 12.03.2010, 20:00 Uhr
in den Räumen der ALSO, Donnerschweer Str. 55, 26123 Oldenburg
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