16. JULI 2010 | Ein Bericht von Roland Brandenburg
Der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Zivilgericht, hat die von der EWE seit April 2007 in Sonderverträgen verwendete Preisänderungsklausel für unwirksam erklärt, da der EWE-Gaskunde hierdurch unangemessen benachteiligt wird. Betroffen sind rund 600.000 Kunden mit Gas-Sonderverträgen. Sie machen 85 % aller Gaskunden der EWE aus. Mit einer Sammelklage hatten 56 EWE-Kunden aus Ostfriesland und dem Oldenburger Land und zwei weitere EinzelklägerInnen gegen die EWE geklagt.
Hierzu sagt Hermann Schindler, energiepolitischer Sprecher im Kreisvorstand DIE LINKE Oldenburg: „Das vorliegende BGH-Urteil ist zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgefallen!“ Schindler, der selbst seit dem Jahr 2004 keine Gaspreiserhöhung mehr „mitgemacht hat“, geht „getrost“ davon aus, dass er selbst nun keine EWE-Nachforderungen mehr befürchten muss. Auch alle anderen Energieversorger müssten sich jetzt „warm anziehen“, so Schindler wörtlich.
Nachdem heute in der NWZ zu lesen war: „EWE zahlt nicht freiwillig – Kunden mit Sonderverträgen können klagen“ schimpft Schindler: “Der gottähnliche EWE-Manger Brinker sollte mal lieber sein Gehalt um die Hälfte kürzen, anstatt es sich um ca. 100.000 Euro jährlich erhöhen zu lassen!“
Frau Dr. Almut Eickelberg von der Gaspreisinitiative Schortens meinte gegenüber der NWZ: „Das ist ein Sieg für die gaspreiskürzenden EWE-Kunden, die ihr Geld behalten dürfen, und für die EWE-Kunden, die von der EWE auf Amts- und Landgerichtsebene verklagt wurden.“
Zum BGH-Urteil äußerte sich Jan Reshöft aus Aurich, einer der Rechtsanwälte der Kläger gegenüber der NWZ: „Das ist ein Riesenerfolg. Damit kann sich jetzt jeder Kunde unabhängig von einem zuvor gegen die Preiserhöhungen erhobenen Widerspruch auf die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen seit April 2007 berufen.“
Nach Auffassung von Reshöft stehen auf Grundlage des Urteils Rückforderungsansprüche der Kunden gegen die EWE von „deutlich über 200 Millionen Euro“ im Raum. Die Ansprüche von 200 bis 300 Euro für einen Durchschnittshaushalt müssten aber geltend gemacht werden. „Wir raten allen EWE-Kunden, sich beraten zu lassen und Ansprüche gegenüber der EWE geltend zu machen“, meinte Reshöft.
Ein BGH-Sprecher sagte, die Kunden müssten selbst ausrechnen, was ihnen fehle und die Forderung bei der EWE einreichen. Gegenüber der NWZ sagte BGH-Sprecher Wolfgang Eick: „Das Urteil betrifft grundsätzlich alle Kunden, die eine entsprechende Klausel in ihren Verträgen haben.“
Karin Goldbeck, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet der NWZ: „Ob ein Kunde einen Sondervertrag hat, lässt sich leicht anhand der Jahresabrechnung feststellen. Bei älteren Verträgen findet sich ‚S1’ als Tarifbezeichnung auf dem Bogen. Bei allen Verträgen, die
nach dem April 2007 geschlossen wurden sowie bei allen Abrechnungen seitdem, heißt der Tarif ‚EWE Erdgas Classic’.“
Goldberg geht von einer Verjährungsfrist von mindestens drei Jahren aus. D. h., wer Geld für die Preiserhöhungen ab April 2007 haben wolle, müsse also bis spätestens Ende 2010 gegenüber der EWE Ansprüche gerichtlich geltend machen. „Die Chancen für einen gerichtlichen Erfolg des Kunden stehen gut. Aber eine 100-prozentige Garantie gibt es nicht“, so Goldberg weiter.
DIE LINKE Oldenburg wird an dieser Stelle und in ihrem Informationsverteiler berichten, wie die betroffenen Kunden vorgehen sollten. DIE LINKE ist die Erste der im Rat vertretenen Parteien, die schon heute zu diesem Thema Position bezieht. DIE LINKE ist absolut gegen eine weitere Ausbeutung der Oldenburger Bürger durch Bund, Land und Konzerne. DIE LINKE kämpft gegen ein weiteres Ausbluten der sozial Schwachen in dieser Stadt!
Textquellen: Nordwest Zeitung (NWZ) vom 15. und 16. Juli 2010
Bildquelle: Bürgerinitiative OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung und © Bundesgerichtshof
Links zum Thema:
► PRESSEERKLÄRUNG: So fordern betroffene EWE-Kunden ihr Geld zurück
► BÜRGERINITIATIVE: "OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung"
► NWZ-ONLINE: Erfolg für EWE-Gaskunden: Gericht gibt Klägern recht
► BGH-PRESSESTELLE: Bundesgerichtshof zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen
► BGH-URTEIL: Az.: VIII ZR 246/08 (in Kürze beim BGH unter diesem Link verfügbar)
► E-MAIL AN AUTOR SCHREIBEN: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
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