24. JULI 2010 | Ein Bericht von Roland Brandenburg
Zur monatlichen offenen Fragestunde der Bürgerinitiative „OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung“ kamen gestern über 100 EWE-Kunden. Michael Gudehus von der Initiative erläuterte, den aktuellen Sachverhalt: „Die neuen Verträge, lt. Schreiben der EWE vom 17. Juli 2010, haben überhaupt nichts mit der Rückforderung zu tun, die EWE-Kunden infolge ungerechtfertigter Gaspreiserhöhungen für den Zeitraum 1.4.07 bis 30.6.09 beanspruchen können.“ Hans-Henning Adler, Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter der LINKEN, war selbst einer der klagenden Parteien, die jetzt beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg gegen die EWE erstritten haben. Er erklärte dazu: „Die Rückforderung der überzahlten Beträge hat vor Gericht eine hohe Aussicht auf Erfolg.“
1. Rückforderung nach BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 246/08)
„Bei einem Jahresverbrauch von etwa 20.000 kWh kann mit einer Überzahlung in einer Größenordnung von ca. 240 € gerechnet werden“, erklärte Gudehus.
Für Bürger, die gegenüber der EWE ihre Rückforderungsansprüche geltend machen wollen, hat die Bürgerinitiative „OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung“ folgendes [Schreiben] entworfen.
Anmerkung: Da es sich um ein Word-Dokument handelt, kann beim Abrufen ein Virenschutzhinweis vom Browser angezeigt werden. Die Datei ist unbedenklich und kann dennoch geöffnet werden.
Der Brief muss nicht unbedingt per Einschreiben versendet werden. Es wird empfohlen, den Brief bei einem EWE-Kunden-Center abzugeben und sich dort den Empfang auf einer Kopie oben rechts quittieren zu lassen. Auch ist es möglich, den Brief vor einem Augenzeugen in einen Postbriefkasten einzuwerfen.
Das müsste zunächst einmal reichen, um einen Anspruch anzumelden, meint Adler. „Wer schon eine konkrete Summe angeben möchte, muss lediglich die Anteile der Preiserhöhungen seit April 2008, dies war die erste Preiserhöhung seit April 2007, von der gezahlten Summe bis zum Zeitpunkt 30.6.2009 abziehen. Ab 1.7.2009 war der Gaspreis unter das zulässige Maß von 4,11 Cent pro kWh gesunken.“
Gudehus schlägt ein Berechnungsmodel vor, das [hier] zum Download zur Verfügung steht. Es gilt nur für den Fall, dass alle Zahlungen an die EWE geleistet wurden und kein Betrag im fraglichen Zeitraum offen ist.
Es ist auch relativ einfach, den Rückforderungsbetrag selbst auszurechnen. Sie müssen den Zeitraum 1.4.2008 – 30.6.2009 betrachten und die in dieser Zeit verbrauchten Kilowattstunden auf den Netto-Preis von 4,11 Cent pro kWh (d.h. ohne MwSt) umrechnen. Dann müssen Sie ausrechnen, was Sie für die Zeit tatsächlich als Arbeitspreis bezahlt haben. Den Mehrbetrag können Sie zurückfordern. Beachten die Mehrwertsteuer, die Sie bei der Berechnung zum Schluss dazurechnen müssen. Den Grundpreis müssen Sie ganz rauslassen, weil sich die Rückforderung nur auf den zu viel gezahlten Arbeitspreis bezieht.
Z. Zt. Scheint die Rückforderung nur auf dem Klageweg durchsetzbar. Adler empfiehlt „Eine Aufrechnung mit laufenden Zahlungen (Abschlägen) ist grundsätzlich möglich, momentan aber nicht zu empfehlen, weil wir erst mal die ersten Prozesse abwarten.sollten“ Gegenwärtig können schon die ersten Klagen eingereicht werden. Wir hätten aber noch genug Zeit, da die erste Erhöhung zum 1. April 2008 erfolgt sei. Daher beginne die Verjährung im vorliegenden Fall erst nach Ablauf von vollen drei Jahren zum Jahresende – also zum 31.12.2011. Bis zu diesem Termin müssten Klagen allerdings rechtzeitig eingereicht werden. Adler schließt mit den Worten ab: „Wir reden bei der Rückforderung über ein Problem der Vergangenheit. Dieses Problem besteht heute nicht mehr, da heute jeder Gaskunde den Anbieter wechseln kann.“
2. Neue EWE-Erdgas-Verträge ab 1. September 2010
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 14.07.10 mit o. g. Urteil die von der EWE seit dem 01.04.07 verwendete Preisänderungsbestimmung für unwirksam erklärt, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligt. Daraufhin hat die EWE mit Schreiben vom 17.07.10 ihren Erdgas-Kunden die „Anpassung der Vertragsbedingungen“ angekündigt. Mit diesen neuen Verträgen will die EWE die derzeit unwirksamen Vertragsbestandteile bereinigen.
Hierzu Gudehus wörtlich: „Es ist eine bodenlose Frechheit, wie die EWE den Tatbestand herumdreht! Die EWE versucht ihre Kundschaft zu verunsichern, wo es nur geht! Tatsächlich reagiert die EWE nur auf ihr Vertragsdesaster, das vom BGH beanstandet wurde.“ Auch Rechtsanwalt Adler bekräftigt: „Das ist ein unverschämtes Schreiben, weil die EWE nicht nur versucht, ihre Verträge BGH-sicher zu machen. Sie nimmt diesen Vorgang zum Anlass die Bürgerinnen und Bürger zu desinformieren. So heißt es in dem Schreiben, die EWE sei hinsichtlich der Gaspreiserhöhungen aus der Zeit 2004 bis 2007 berechtigt gewesen die Gaspreise zu erhöhen. Tatsächlich hat der BGH für die Gaspreiserhöhungen aus diesem Zeitraum die Rechtsstreite an die Vorinstanzen zurückverwiesen, damit diese die Gaspreiserhöhungen noch einmal ganz genau überprüfen. Die von der EWE behauptete Rechtssicherheit besteht deshalb gerade nicht. Hinsichtlich der einseitig von der EWE vorgenommenen Preiserhöhungen vor dem 1.7.2007 ist das Rennen noch völlig offen.“
Die im Falle eines Widerspruchs von der EWE angedrohte Kündigung des Erdgasvertrages erwecke den Eindruck, als wenn Kunden nach einem Widerspruch nicht mehr mit Erdgas beliefert würden. Dies sei jedoch vollkommen falsch, so Gudehus weiter. Die Belieferung mit Wasser, Gas und Strom gehöre zu den Grundbedürfnissen der BürgerInnen, denen die örtlichen Versorger, also auch die EWE, nachkommen müsse. Infolge eines Widerspruchs würde die EWE zwar den derzeit günstigeren Vertrag kündigen, dennoch müsse die EWE anschließend aber auf Basis eines anderen Vertrages weiterhin liefern. Dieser Vertrag würde dann allerdings teuerer und daher ungünstiger sein.
Also: Der Gashahn wird in auf keinen Fall infolge eines Widerspruches gegen die neuen EWE-Erdgas-Verträge abgedreht.
Erdgas-Anbieter wechseln
Es ist zwischenzeitig unproblematisch, den Gasanbieter zu wechseln. Herr Gudehus empfiehlt, sich über das Verbraucherportal Verivox.de einen neuen Gasanbieter auszusuchen. Er rät weiter, keinen Vertrag zu wählen, mit dem man bestimmte Kontingente (Abnahmemengen) einkauft. Wird das Kontingent nicht ausgeschöpft, geht der überzahlte Kontingentpreis verloren. Wird es überschritten, sind deutlich erhöhte Preise je kWh nachzuzahlen. Herr Gudehus empfiehlt weiter, einen Anbieter zu suchen, der mindestens für ein Jahr den angebotenen Preis auch garantiert. Er riet davon ab, einen Anbieter zu wählen, der außer den normalen Abschlägen höhere Vorschusszahlungen fordert. Würde ein solcher Anbieter pleite gehen, hätte man als Kunde das Nachsehen.
Nach Vertragsabschluss mit dem neuen Anbieter, übernimmt dieser alle Formalitäten des Anbieterwechsels und der neue Vertrag wird nach Einhaltung der Kündigungsfrist bei der EWE wirksam.
Die Politiker sind jetzt gefordert
Auf die Frage eines Bürgers, was die Politik denn nun jetzt zu tun gedenke, antwortete Adler: „Ich rege auf unserer nächsten Fraktionssitzung an, einen Antrag an die Verwaltung beschließen, in dem diese aufgefordert wird, die Rückforderungsansprüche, die sich für alle Alg-II-Abhängigen ergeben, pauschal bei der EWE einzufordern. Denn die Gaskosten wurden im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU) von der ARGE übernommen. Die KdU zahlt aber letztlich die Stadt Oldenburg.“
DIE LINKE hilft euch weiter:
In unserem Parteibüro, Kaiserstraße 19, steht euch unser energiepolitischer Sprecher, Hermann Schindler, während der Büroöffnungszeiten für Fragen zur Verfügung. Wir beraten Sie hinsichtlich der Höhe Ihrer Rückforderung und helfen beim Ausrechnen des Betrages, der Ihnen zusteht.
Wann: dienstags und donnerstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und anlässlich des Bahnhofsviertelfestes
am Sonntag, den 15. August 2010
von 11 bis 14.00 Uhr sowie von 15 bis 18.00 Uhr
Wo: Parteibüro DIE LINKE. Oldenburg, Kaiserstraße 19, 26122 Oldenburg ► KARTE
Weitere Informationsmöglichkeiten der Initiative:
Die Bürgerinitiative „OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung“ bietet euch außerdem weitere Informationsmöglichkeiten an. Herr Gudehus verwies auf die nächste Bürgerversammlung der Initiative: „Wir informieren über die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 und die Bedeutung des Urteils für EWE-Gaskunden. Zu dieser Veranstaltung laden wir alle Bürger herzlich ein.“
Wann: Mittwoch, 4. August 2010 und 8. September jeweils ab 19.00 Uhr
Wo: im großen Saal des „Gesellschaftshauses Bei Meyer“, Nadorster Straße 120,
26123 Oldenbug ► KARTE
Die Bürger-Rund-um-HILFE der Initiative findet monatlich statt.
Nächster Termin: Freitag, 20. August 2010, 15 bis 17:30 Uhr
Wo: im Kulturzentrum PFL, Oldenburg, Peterstraße 3
a) „Offene Fragestunde“ im kleinen Clubraum, 1. Etage:
Bürger fragen – „OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung“antworten: zum aktuellen BGH-Urteil, zur daraus resultierenden Geldrückforderung und wie üblich zu Preiswidersprüchen, Mahnschreiben, gerichtlichen Mahnbescheiden, Sperrandrohungen, Zahlungsklagen, Anwaltshilfen, Anbieterwechsel und zu sonstigen Erdgasangelegenheiten allgemeiner Art.
b) Aktion „Jahresabrechnung“ im Seminarraum 3, Erdgeschoss:
Hier prüft die Initiative eure EWE-Jahresabrechnung, wertet sie aus und berechnet eure monatlichen Abschlagszahlungen neu.
Bringt bitte eure letzte Jahresabrechnung, Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)sowie eigene Berechnungsunterlagen aus dem letzten Jahr mit, soweit diese vorliegen.
Bildnachweis: OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung um rote Fläche ergänzt
Links zum Thema:
► BÜRGERINITIATIVE: "OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung"
► PRESSEERKLÄRUNG DIE LINKE 18.7.10: So fordern betroffene EWE-Kunden ihr Geld zurück
► DIE LINKE 16.7.10: Ein Bericht zum BGH-Urteil
► E-MAIL AN AUTOR SCHREIBEN: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
► AUTOR ANRUFEN: Tel.: 0441 - 8 00 64 13
| < Zurück | Weiter > |
|---|