„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In dieses Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Ausnahmen gibt es immer. So wird das Grundrecht auf die Freiheit einer Person prinzipiell bei schweren Strafdelikten und einer entsprechenden gerichtlichen Verurteilung eingeschränkt. Aber besonders der erste Satz spielt hier eine wichtige Rolle. Gerade weil die derzeitige Situation einige Unbekannte hat, müssen wir das Leben und die körperliche Unversehrtheit aller schützen: auch die unserer älteren Mitbürger & Mitbürgerinnen oder derjenigen mit einer Vorerkrankung. Und das schaffen wir nur gemeinsam, durch Solidarität. Auch wenn niemand von uns die momentanen Einschränkungen begrüßt, sieht die Verfassung vor, dass in Ausnahmefällen die Grundrechte teilweise eingeschränkt werden können, beispielsweise zum Schutz vieler Leben. Die zeitweise Einschränkung der Grundrechte darf aber keinesfalls mit deren Außerkraftsetzen verwechselt werden. Artikel 19.2 des Grundgesetzes verdeutlicht dies und muss in seinem Grundgehalt auch während Corona gelten:
„In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
Die bisher angemeldeten Demonstrationen zeigen uns, dass nach wie vor die Versammlungsfreiheit besteht, nur unter derzeit strengeren Auflagen – zu unser aller Schutz und der unmittelbaren Wahrung von Artikel 2 des GG. Ebenso lässt sich an den dort völlig straffrei getätigten Äußerungen nachvollziehen, dass auch das Recht auf freie Meinungsäußerung weiterhin Bestand hat. Mit Sorge lesen und hören wir derzeit kursierende Falschmeldungen – eine momentan oft geteilte Meldung ist, dass Bürgerinnen & Bürger dafür verhaftet würden, wenn sie das Grundgesetz bei sich tragen oder sich positiv darauf beziehen. Das stimmt ganz eindeutig nicht. Wir als demokratisch-sozialistische Partei – und unsere Mitglieder – beziehen zu jedem Zeitpunkt absolut positiv Stellung zum Deutschen Grundgesetz und treten für dessen vollumfänglichen Erhalt ein. Das Grundgesetz und echte Demokratie sind absolute Voraussetzung für unsere politische Arbeit und eine Bestrafung seitens der Staatsgewalt für die positive Bezugnahme auf das Grundgesetz würden wir nie und unter keinen Umständen dulden! Glücklicherweise existieren diese vermeintlichen Verhaftungen aber nicht. Für uns ist klar, dass eine zeitweilige Einschränkung einiger Grundrechte derzeit eine schwere, jedoch eine richtige Entscheidung darstellt – denn wir können alle leider nicht abschätzen, welchen Verlauf die Pandemie und die schweren oder tödlichen Verläufe nehmen würden, wenn wir dies nicht tun würden. Allerdings dürfen Grundrechte unter keinen Umständen vollständig ausgesetzt werden. Ebenso sind wir klar dagegen, dass die Bundesregierung mittels einer verpflichtenden Corona-App die Überwachung der Mitbürgerinnen & Mitbürger vorantreibt. Sollte eine solche App tatsächlich kommen, darf sie ausschließlich auf freiwilliger Basis und dezentral funktionieren!
So sehr wir derzeit auch hinter den Einschränkungen stehen, ist eines für uns ebenso klar: All dies darf keinesfalls ein dauerhafter Zustand sein! Sobald eine langfristige Besserung der Neuinfizierten-Zahl abzusehen ist, werden wir von der kommunalen- bis zur Bundesebene wieder dafür kämpfen, dass die Grundrechte uneingeschränkt gelten und wir alle gemeinsam gut aus der Krise kommen!
Bei Fragen zu Corona oder allgemeinem Gesprächsbedarf steht Ihnen DIE LINKE. jederzeit gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf,
DIE LINKE. Oldenburg / Ammerland.