Klävemann-Stiftung muss ihrem Stiftungszweck treu bleiben

Die Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei verurteilt die Mieterhöhung für Mieterinnen und Mieter der Klävemann-Stiftung auf das Schärfste und fordert ihre Rücknahme.

Maßstab sind hierfür nicht allein die bestehenden Mieterhöhungsvorschriften des BGB sondern auch die Satzung des Klävemann-Stiftung, die laut Präambel unter „weitest gehender Berücksichtigung des Stifterwillens“ der Gebrüder Klävemann zu beachten ist. Dort steht in §2 , dass Zweck der Stiftung die Unterstützung von Personen mit geringem Einkommen ist und „diesem Personenkreis Wohnraum zu Bedingungen einer niedrigen wirtschaftlichen Belastung durch Mietaufwendungen zur Verfügung gestellt“ werden soll.

Das ist bei den geplanten Mieterhöhungen auf 6,34 oder 7,35 € pro qm ( je nach dem, wie man hier die Quadratmeter berechnet) eindeutig nicht mehr der Fall. Mit diesem Vorgehen stellt die Stiftung ihren zentralen Zweck infrage.

Die Gruppe wird deshalb im Rat den Antrag stellen, diese neuen Mieterhöhungen zurückzunehmen. Sollte das nicht erfolgen, behält sich die Gruppe auch vor die Gemeinnützigkeit der Stiftung beim Finanzamt auf den Prüfstand zu stellen.