So fordern betroffene EWE-Kunden ihr Geld zurück - Teil 2
24. JULI 2010 | Ein Bericht von Roland Brandenburg
Zur monatlichen offenen Fragestunde der Bürgerinitiative „OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung“ kamen gestern über 100 EWE-Kunden. Michael Gudehus von der Initiative erläuterte, den aktuellen Sachverhalt: „Die neuen Verträge, lt. Schreiben der EWE vom 17. Juli 2010, haben überhaupt nichts mit der Rückforderung zu tun, die EWE-Kunden infolge ungerechtfertigter Gaspreiserhöhungen für den Zeitraum 1.4.07 bis 30.6.09 beanspruchen können.“ Hans-Henning Adler, Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter der LINKEN, war selbst einer der klagenden Parteien, die jetzt beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg gegen die EWE erstritten haben. Er erklärte dazu: „Die Rückforderung der überzahlten Beträge hat vor Gericht eine hohe Aussicht auf Erfolg.“
1. Rückforderung nach BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 246/08)
„Bei einem Jahresverbrauch von etwa 20.000 kWh kann mit einer Überzahlung in einer Größenordnung von ca. 240 € gerechnet werden“, erklärte Gudehus.
Für Bürger, die gegenüber der EWE ihre Rückforderungsansprüche geltend machen wollen, hat die Bürgerinitiative „OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung“ folgendes [Schreiben] entworfen. Anmerkung: Da es sich um ein Word-Dokument handelt, kann beim Abrufen ein Virenschutzhinweis vom Browser angezeigt werden. Die Datei ist unbedenklich und kann dennoch geöffnet werden.
Der Brief muss nicht unbedingt per Einschreiben versendet werden. Es wird empfohlen, den Brief bei einem EWE-Kunden-Center abzugeben und sich dort den Empfang auf einer Kopie oben rechts quittieren zu lassen. Auch ist es möglich, den Brief vor einem Augenzeugen in einen Postbriefkasten einzuwerfen.
Das müsste zunächst einmal reichen, um einen Anspruch anzumelden, meint Adler. „Wer schon eine konkrete Summe angeben möchte, muss lediglich die Anteile der Preiserhöhungen seit April 2008, dies war die erste Preiserhöhung seit April 2007, von der gezahlten Summe bis zum Zeitpunkt 30.6.2009 abziehen. Ab 1.7.2009 war der Gaspreis unter das zulässige Maß von 4,11 Cent pro kWh gesunken.“
Gudehus schlägt ein Berechnungsmodel vor, das [hier] zum Download zur Verfügung steht. Es gilt nur für den Fall, dass alle Zahlungen an die EWE geleistet wurden und kein Betrag im fraglichen Zeitraum offen ist.
Es ist auch relativ einfach, den Rückforderungsbetrag selbst auszurechnen. Sie müssen den Zeitraum 1.4.2008 – 30.6.2009 betrachten und die in dieser Zeit verbrauchten Kilowattstunden auf den Netto-Preis von 4,11 Cent pro kWh (d.h. ohne MwSt) umrechnen. Dann müssen Sie ausrechnen, was Sie für die Zeit tatsächlich als Arbeitspreis bezahlt haben. Den Mehrbetrag können Sie zurückfordern. Beachten die Mehrwertsteuer, die Sie bei der Berechnung zum Schluss dazurechnen müssen. Den Grundpreis müssen Sie ganz rauslassen, weil sich die Rückforderung nur auf den zu viel gezahlten Arbeitspreis bezieht.
Z. Zt. Scheint die Rückforderung nur auf dem Klageweg durchsetzbar. Adler empfiehlt „Eine Aufrechnung mit laufenden Zahlungen (Abschlägen) ist grundsätzlich möglich, momentan aber nicht zu empfehlen, weil wir erst mal die ersten Prozesse abwarten.sollten“ Gegenwärtig können schon die ersten Klagen eingereicht werden. Wir hätten aber noch genug Zeit, da die erste Erhöhung zum 1. April 2008 erfolgt sei. Daher beginne die Verjährung im vorliegenden Fall erst nach Ablauf von vollen drei Jahren zum Jahresende – also zum 31.12.2011. Bis zu diesem Termin müssten Klagen allerdings rechtzeitig eingereicht werden. Adler schließt mit den Worten ab: „Wir reden bei der Rückforderung über ein Problem der Vergangenheit. Dieses Problem besteht heute nicht mehr, da heute jeder Gaskunde den Anbieter wechseln kann.“
2. Neue EWE-Erdgas-Verträge ab 1. September 2010
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 14.07.10 mit o. g. Urteil die von der EWE seit dem 01.04.07 verwendete Preisänderungsbestimmung für unwirksam erklärt, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligt. Daraufhin hat die EWE mit Schreiben vom 17.07.10 ihren Erdgas-Kunden die „Anpassung der Vertragsbedingungen“ angekündigt. Mit diesen neuen Verträgen will die EWE die derzeit unwirksamen Vertragsbestandteile bereinigen.
Weiterlesen...LINKE: Jetzt in Oldenburg dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen vorantreiben!
23. JULI 2010 | Presseerklärung
Die Stadtverwaltung muss jetzt die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in einzelnen, über das Stadtgebiet verstreuten Wohnungen vorantreiben. Das ist unseres Erachtens die unabdingbare Konsequenz aus der Ablehnung des vom OB vorgeschlagenen Kooperationsmodells durch das Innenministerium (siehe NWZ vom 23.07.10). Das Ziel der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen muss integraler Bestandteil des von uns geforderten Wohnungsbauförderungsprogramm für Oldenburg (siehe NWZ vom 19.07.10) sein. Leider ist jetzt viel Zeit ungenutzt verstrichen; deshalb muss die Stadt zügig tätig werden.
DIE LINKE tritt nicht nur aufgrund der vom Land betriebenen Schließung der ZAAB seit langem für eine dezentrale Unterbringung von Flüchtligen ein, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen: Wir wollen eine Isolierung und Stigmatisierung von Flüchtlingen verhindern, auch und gerade, wenn sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden. Unser Ziel ist Inklusion: Alle Menschen, die sich in Oldenburg aufhalten, haben das Recht, selbstbestimmt zu leben. Einschränkungen, die dem entgegenstehen, wie z.B. auch die Residenzpflicht, lehnen wir ab.
Jonas Christopher Höpken
Pressesprecher DIE LINKE. Oldenburg
DIE LINKE: So fordern betroffene EWE-Kunden ihr Geld zurück
18. JULI 2010 | Presseerklärung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am vergangenen Mittwoch die EWE-Gaspreiserhöhungen für teilweise unwirksam erklärt. Betroffene Kunden können jetzt Rückerstattungen für Preiserhöhungen ab April 2007 gerichtlich geltend machen.
Hans-Henning Adler (Bild), Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter der LINKEN, war selbst einer der klagenden Parteien, die jetzt beim Bundesgerichtshof einen Erfolg gegen die EWE erstritten haben. Er erklärte dazu: "Für die so genannten Sondertarifkunden (85 % aller EWE-Kundenkunden) ist die Entscheidung ein Riesenerfolg, weil sie die Tariferhöhungen ab 1.4.2007 zurückfordern können. Ich empfehle folgendes Schreiben an die EWE zu richten:
'Rechnen Sie bitte meine EWE-Gasabrechnungen für die Zeit an 1.4.07 auf das nach dem Urteil des BGH vom 14.7.10 zulässige Maß um und erstatten Sie den sich daraus ergebenden Betrag auf mein Konto...' Sollte die EWE nicht zahlen,
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Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen unterstützen!
20. JULI 2010 | Presseerklärung
Die Volksinitiative gegen die Primarschule in Hamburg hat das erforderliche Quorum erreicht. 247.335 Bürgerinnen und Bürger in der Hansestadt haben mit JA gestimmt, damit wurde der Volksentscheid gewonnen. Die Primarschule und damit ein längeres gemeinsames Lernen wird es somit in Hamburg nicht geben. Dies ist ein herber Rückschlag für alle Kinder in dieser Stadt.
Im Ergebnis ist damit der Versuch die 6-jährige Primarschule flächendeckend und verbindlich in Hamburg einzuführen gescheitert und eine frühe Selektion der Kinder nach der 4. Klasse ist gesetzlich zementiert.
Es ist eine Entscheidung gegen verbesserte Chancengleichheit und gegen soziale Gerechtigkeit. Weiterlesen...
BGH-Urteil: EWE-Gaspreiserhöhungen teilweise unwirksam – Betroffene Kunden können Rückerstattungen für Preiserhöhungen ab April 2007 gerichtlich geltend machen
16. JULI 2010 | Ein Bericht von Roland Brandenburg
Der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Zivilgericht, hat die von der EWE seit April 2007 in Sonderverträgen verwendete Preisänderungsklausel für unwirksam erklärt, da der EWE-Gaskunde hierdurch unangemessen benachteiligt wird. Betroffen sind rund 600.000 Kunden mit Gas-Sonderverträgen. Sie machen 85 % aller Gaskunden der EWE aus. Mit einer Sammelklage hatten 56 EWE-Kunden aus Ostfriesland und dem Oldenburger Land und zwei weitere EinzelklägerInnen gegen die EWE geklagt.
Hierzu sagt Hermann Schindler, energiepolitischer Sprecher im Kreisvorstand DIE LINKE Oldenburg: „Das vorliegende BGH-Urteil ist zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgefallen!“ Schindler, der selbst seit dem Jahr 2004 keine Gaspreiserhöhung mehr „mitgemacht hat“, geht „getrost“ davon aus, dass Weiterlesen...