Hartz-IV-Leistungen verfassungswidrig! - Was folgt daraus?

VERANSTALTUNGSHINWEIS für den 12. MÄRZ 2010

Informationsveranstaltung zu den Folgen aus dem Hartz-IV-Urteil in der ALSO

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Die Hartz-IV-Leistungen sind verfassungswidrig, denn sie sind "freihändig gegriffen". Im Klartext: Die Bundesregierung hat die Leistungen willkürlich festgelegt. Mit Hartz IV wurde seit fünf Jahren gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen und die
Menschenwürde Millionen Erwerbsloser verletzt.

Was folgt daraus?

1. Die Regelleistungen müssen zum 01.01.2011 neu berechnet werden.

2. Leistungen für Sonderbedarfe sind jetzt zu bewilligen. Das gilt besonders für kranke und 
     behinderte Menschen, Kinder und Jugendliche.

Rechtsanwalt Hans-Henning Adler, Rechtsanwältin Sabine Jorns sowie Carsten Grümbel (ALSO) informieren daher über Antrags-, Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten am

Freitag, 12.03.2010, 20:00 Uhr

in den Räumen der ALSO, Donnerschweer Str. 55, 26123 Oldenburg
 

 

Die Wahrheit zum "Wachstumsbeschleunigungsgesetz“

9. MÄRZ 2010

Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ ist tatsächlich ein Klienteloffenbarungsgesetz, ein Umverteilungs- und Schuldenbeschleunigungsgesetz sowie ein Arbeitslosigkeitserhöhungs-gesetz. Dies begründet Hans-Hennig Adler ausführlich in seinem Schreiben vom 05.03.2010 an ver.di Oldenburg.

Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ kann man besser als Umverteilungsbeschleuni-gungsgesetz bezeichnen. Eine Koalition von Lobbyisten hat durchgesetzt, dass Unternehmen und Groß-Erben entlastet werden und reiche Eltern besser gestellt werden als arme. Im Zusammenhang mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde auch das Kindergeld erhöht. Ja, die Kinder eines Millionärs bekommen 40 Euro mehr im Monat. Die Kinder einer Lehrerin bekommen 20 Euro mehr im Monat. Die Kinder von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern bekommen nichts.

Man kann es auch Klienteloffenbarungsgesetz nennen. Es offenbart, bei wem sich Union und FDP lieb Kind machen wollen. Sie haben es besonders eilig, Besserverdienende, Vermögende und große Unternehmen mit Steuergeschenken zu bedenken.

Mit der im Vergleich zum Kindergeld fast doppelt so hohen Entlastung beim Kinderfreibetrag werden Besserverdienende eindeutig bevorzugt. Von den Steuersenkungen für Unternehmen profitieren vor allem große Konzerne und Verkäufer von Unternehmen. Zudem werden die Unternehmen damit von nahezu allen Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die massive Körperschaftsteuersenkung durch die Unternehmenssteuerreform 2008 befreit.

Alles in allem beschleunigen die Maßnahmen nicht das Wachstum, sondern das weitere Auseinanderdriften von Arm und Reich.

Die Große Koalition hat ein giftiges Erbe hinterlassen, nämlich in Form von 13 Milliarden Euro an Steuergeschenken, die in diesem Jahr wirksam geworden sind. Das „Wachstumsbeschleuni-gungsgesetz“ verschärft die damit verbundenen Probleme für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Deshalb kann man es auch besser als Schuldenbeschleunigungsgesetz bezeichnen.

Nach der Wahl in NRW wird unweigerlich die Gegenfinanzierung auf die Tagesordnung kommen. 

Man hört, dass die steuerfreien Nacht- und Feiertagszuschläge zur Disposition stehen. Man hört und liest im Jahreswirtschaftsbericht düstere Andeutungen zur Zukunft der Krankenversicherung, die sich stark nach Kopfpauschale, das heißt nach rapider Verteuerung und Leistungsverschlechterung gerade für Geringverdiener anhören.

Die Steuerausfälle werden in die Haushalte der Länder und Kommunen tiefe Löcher schlagen. Das alles hat Folgen: weniger Investitionen, weniger Kultur, weniger Bildung, weniger Sport, weniger sozialen Ausgleich. Leider ist es so, dass Rot-Grün und Große Koalition hier schon wesentliche Vorarbeiten geleistet haben: Teilprivatisierung von gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung – auch das wurde mit Spenden belohnt – und der Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung.

Das Prinzip der direkten Besteuerung von Einkommen und Vermögen wird seit Jahren zugunsten der indirekten Besteuerung über verbrauchsabhängige Steuern zurückgefahren. So wurde den Bürgerinnen und Bürgern über die indirekte Besteuerung, über die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent, das Geld aus der Tasche gezogen. Überproportional werden aber diejenigen belastet, die Monat für Monat sehen müssen, wie sie mit ihrem Geld überhaupt auskommen.

Das Sozialstaatsprinzip besagt: Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Schauen wir uns einmal an, was das bei der FDP heißt. Diejenigen, die acht Stunden arbeiten und deren Lohn trotzdem nicht ausreicht, zahlen keine Steuern. Sie wären froh, wenn sie Steuern zahlen könnten. Auch die 10 Prozent der ärmsten Steuerpflichtigen werden überhaupt nicht entlastet. Die 10 Prozent der reichsten Steuerzahler allerdings mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 76.000 Euro dürften sich nach dem FDP-Modell über eine jährliche Steuerentlastung von 12.000 Euro freuen. 12.000 Euro Steuerentlastung, das ist Klientelpolitik pur.

Das „Wachstumsbeschleunigungs-gesetz“ kann man auch besser als Arbeitslosigkeits-erhöhungsgesetz bezeichnen, weil es diejenigen nicht ausreichend entlastet, die ihr weniges Geld ausgeben und damit zusätzliche Nachfrage schaffen würden. Es begünstigt diejenigen, die ihr überschüssiges Geld sparen können. Mit diesem Mechanismus geht Massenkaufkraft verloren, zugleich wird überschüssiges Vermögen bei wenigen gebildet, was unweigerlich zur nächsten Spekulationsblase und damit in die nächste Wirtschaftskrise führt.

Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. im Rat der Stadt Oldenburg
 

 

Wir wünschen zum Internationalen Frauentag Spaß und Energie und den Kampf, für eine solidarische Gesellschaft

Wir finden:

Soziale Rechte sind Frauenrechte

Es ist ungerecht, wenn

  • Unternehmen, Reiche und besser Verdienende zig Millionen Euro Steuergeschenke erhalten und Millionen Frauen und Männer erwerbslos sind;
  • Frauen im Durchschnitt ein Drittel weniger verdienen als Männer;
  • Frauen über »Bedarfsgemeinschaften« beim ALG II in Abhängigkeit vom »Ernährer«gehalten werden;
  • die erdrückende Mehrheit in Minijobs und Teilzeit Frauen sind. Ihr Lohn reicht nicht
  • zum Leben, ihre Altersarmut ist vorprogrammiert;
  • durch ein »Betreuungsgeld« Kindern aus einkommensschwachen Familien eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung verwehrt wird und ihre Mütter mit dieser Herdprämie« von der Erwerbstätigkeit abgehalten werden.

Gerecht ist

  • gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, typische Frauenberufe müssen gleich gut bezahlt werden wie typische Männerberufe (z.B. Erzieherin und Techniker, Friseurin und Kfz-Mechaniker);
  • stärkere Berücksichtigung von Kindererziehung und Pflege für die Rente;
  • als erster Schritt zu einer bedarfsdeckenden und sanktionsfreien Grundsicherung: sofortige Anhebung von ALG II auf 500 Euro;
  • statt 1-Euro-Jobs: Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor zu Tariflöhnen;
  • gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro die Stunde;
  • eine drastische Arbeitszeitverkürzung, damit alle Zeit haben für Arbeit UND Familie/Freundschaften UND Muße UND Ehrenamt/Politik.
 

Ausstellung: "Made in...? Made by...?"

Unserer Kleidung auf der Spur

7.-28. März 2010 | täglich 10-18 Uhr
Ort: Forumskirche St. Peter

90 % unserer Kleidung wird von Frauen in Asien, Osteuropa und Mittelamerika genäht - unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen. Die Kampagne für Kleidung setzt sich für die Einhaltung sozialer Mindeststandards, auch bzgl. des Anbaus von Baumwolle. Die Ausstellung informiert anhand von Texten, Fotos und praktischem Anschauungsmaterial über die Anbau- und Verarbeitungsbedingungen von Baumwolle und die Produktionsbedingungen von Kleidung. Sie zeigt auch die Möglichkeiten auf, Einfluss zu nehmen.

Forumskirche St. Peter
Georgstraße 5, 26121 Oldenburg
Telefon 0441 - 39 03 06-0
fsp[at]forum-st-peter.de
www.forum-st-peter.de

In Kooperation mit biz Bremen, Ökumenisches Zentrum OL e.V., ver.di Erwerbslose OL; ver.di Ortsverein OL, Attac-OL

 

 

LINKE begrüßt die Nichtigerklärung der Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und der Strafprozess-ordnung (StPO) über die Vorratsdatenspeicherung

2. März 2010   -   K U R Z F A S S U N G   -

Erneut hat das Bundesverfassungsgericht ein so genanntes Sicherheitsgesetz gestoppt. Das ist ein Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Demokratie. Denn Vorratsspeicherung bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger vom Staat pauschal unter Generalverdacht gestellt werden. Das widerspricht den Grundprinzipien eines Rechtsstaates und unseren verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechten.

DIE LINKE. Oldenburg begrüßt die Nichtigkeit der bisherigen Regelungen des TKG und der StPO zur Vorratsdatenspeicherung. Wir sehen in dem Richterspruch aus Karlsruhe ein richtiges Signal an den Gesetzgeber und einen Erfolg für die Demokratie. Wir bedauern allerdings, dass der Erste Senat nicht einstimmig entschieden hat und kritisieren die Sondervoten der Richter Schluckebier und Eichberger. Diese sehen in den gesetzlichen Regelungen zumutbare Eingriffe in die Freiheitsrechte der BürgerInnen und teilen die Bedenken der Mehrheit des Senates nicht.

Mehr als 35.000 Bürgerinnen und Bürger hatten sich in einer Sammelklage angeschlossen - für Freiheit und Bürgerrechte. Erstmals haben drei Vizepräsidenten des Bundestages gegen ein Gesetz des Bundestages geklagt. Das war ein Novum.

Was bei Telekommunikation rechtswidrig ist, kann bei anderen Datenbergen nicht richtig sein. Über 'Elena' z. B. werden politische und Sozialdaten von allen gehortet. Auch dies steht im Widerspruch zu unserer Verfassung.

Der Verweis auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bei Einführung der Gesetze konnte ebenfalls nicht überzeugen, weil deutsche Minister maßgeblich an der EU-Richtlinie mitgeschrieben haben. Das naheliegende Problem sind die Regierungen im eigenen Lande. Mit dem Richterspruch aus Karlsruhe wurden insbesondere die Parteien der ehemaligen großen Koalition CDU und SPD abgewatscht, da sie diese Gesetz auf den Weg gebracht hatten.

Christine Arndt
Mitglied im Kreisvorstand DIE LINKE. Oldenburg

 

 

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