Bundestagsgutachten bestätigt Völkerrechtsbruch der USA gegenüber Kuba
Ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt zu dem Schluss, dass zentrale Bestandteile der US‑Sanktionspolitik gegen Kuba gegen das Völkerrecht verstoßen. Insbesondere die extraterritorialen Auswirkungen der Maßnahmen sowie ihre Folgen für Handel, Versorgung und internationale Beziehungen werden darin kritisch bewertet. Vor diesem Hintergrund erklärt Thorben Peters, Landesvorsitzender der Linken Niedersachsen, seine scharfe Kritik an der US‑Politik gegenüber dem Inselstaat.
„Dieses Gutachten bestätigt: Die jahrzehntelange Blockadepolitik der USA ist nichts anderes als systematischer Völkerrechtsbruch. Besonders das Öl‑Embargo trifft gezielt die Bevölkerung – wenn Krankenhäuser ohne Strom sind und Transporte zusammenbrechen, dann ist das staatlicher Terror gegen die kubanische Zivilbevölkerung.“
Laut dem Gutachten stehen insbesondere die extraterritorialen Sekundärsanktionen im Fokus, mit denen auch Unternehmen und Staaten außerhalb der USA unter Druck gesetzt werden, wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba einzustellen. Kritisch bewertet werden mögliche Verstöße gegen das Interventionsverbot, gegen Prinzipien staatlicher Souveränität sowie gegen internationale Handelsregeln. Die Sanktionen wirken sich unter anderem auf Energieversorgung, medizinische Infrastruktur und wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten des Landes aus.
„Die US‑Regierung versucht seit Jahrzehnten, ein ganzes Land wirtschaftlich zu ersticken. Dass dabei bewusst Versorgungsengpässe erzeugt werden, ist eine Form wirtschaftlicher Kriegsführung – und sie wird von der Bundesregierung viel zu lange stillschweigend hingenommen.“
Der Landesverband Die Linke Niedersachsen fordert die Bundesregierung auf, aus den Ergebnissen des Gutachtens politische Konsequenzen zu ziehen. Dazu gehören eine klare diplomatische Verurteilung der extraterritorialen Sanktionen, eine konsequente Anwendung der EU‑Blocking‑Verordnung zum Schutz europäischer Unternehmen sowie der Ausbau wirtschaftlicher, humanitärer und zivilgesellschaftlicher Kooperationen mit Kuba. Ziel müsse es sein, die Einhaltung des Völkerrechts zu stärken und die wirtschaftliche Selbstbestimmung souveräner Staaten zu verteidigen.
