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Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ist das Mindeste, was im Fall Lorenz geschehen muss.

Pressemitteilung zur Entscheidung des Landgerichts Oldenburg: Anklage gegen Polizisten im Fall von Lorenz A. zuzugelassen

Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ist das Mindeste, was im Fall
Lorenz geschehen muss. Warum die Anklage nicht Totschlag heißt bei
mehreren Schüssen auf eine fliehende Person, ist unklar.
Dennoch begrüßt die Linke Oldenburg/Ammerland die Entscheidung des
Landgerichts, das Verfahren gegen den Polizisten einzuleiten. Nach
Verzögerung der Prozesseröffnung und Ermittlung ausgerechnet durch die
Polizei Delmenhorst, führen wir die Einleitung des Verfahrens vor allem
auf den gesellschaftlichen Druck zurück. Dieser darf und wird nun aber
nicht aufhören, da struktureller und institutioneller Rassismus weiter
im Fokus bleiben und dieses Verfahren kein "Reinwaschen" sein darf -
wir fordern weiterhin eine unabhängige Ermittlung, verpflichtend
eingeschaltete Bodycams und unabhängige Beschwerdestellen, sowie
Aufklärung und Bildung zu Rassismus. 

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